
Der Elternverein hilft finanziell, indem er Schulprojekte unterstützt, bei der Anschaffung fehlender, aber dringend benötigter Lehrmittel einspringt oder bedürftigen SchülerInnen die Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglicht (Antragsformular im Downloadcenter) .
Der Elternverein hilft aber auch inhaltlich bei auftretenden Problemen im Zusammenhang mit der Schulorganisation bzw. bei pädagogischen oder organisatorischen Fragen.
Grundsätzlich müssen wir aber darauf hinweisen, dass Unterstützungen - in welchem Fall auch immer -nur Mitgliedern (das heißt, bei bezahlten Elternvereinsbeitrag) des Elternvereins gewährt werden können.
Bei Bezahlung des Jahres-Mitgliedsbeitrages,
er beträgt im Schuljahr 2008/2009 € 25.--,
besteht für Ihr Kind außerdem eine Einbruchsdiebstahlversicherung (Garderobekästchen; im Schadensfalle: ein Schadensmeldeformular finden Sie im Downloadcenter ; dieses dann bitte ausgefüllt - mit der Bestätigung der Anzeige bei der Polizei - in der Schulkanzlei abgeben), sowie eine Unfallversicherung.
Um unsere Arbeit erfolgreich abwickeln zu können, sind wir aber auf jeden einzelnen Mitgliedsbeitrag angewiesen, weshalb wir hoffen, dass alle Eltern diesem Ersuchen entsprechen. Bitte beachten Sie die Vergünstigungen,
- z.B. zwei Kinder an der selben Schule = 1 Mitgliedsbeitrag,
- mehrere Kinder an verschiedenen Schulen = aliquoter Teil des MGB an jeder dieser
Schulen, z. B.: 2 Kinder: ½ MGB an Schule A, ½ MGB an Schule B).
- z.B. zwei Kinder an der selben Schule = 1 Mitgliedsbeitrag,
- mehrere Kinder an verschiedenen Schulen = aliquoter Teil des MGB an jeder dieser
Schulen, z. B.: 2 Kinder: ½ MGB an Schule A, ½ MGB an Schule B).
Bei der Einzahlung bitte unbedingt Name und Klasse Ihres Kindes anzugeben, bzw. bei Internetbanking diese im Feld "Verwendungszweck" anzumerken. Unser Konto: BACA, BLZ 12000, Kto.Nr.: 00640208104
Wenn Sie eventuell eine Unterstützung für eine Klassenreise oder eine andere Schulveranstaltung benötigen, dann sind dafür die vorgesehenen Unterstützungen vom Stadtschulrat (Infos finden Sie unter Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen) richtungweisend bzw. Voraussetzung.
(Einreichfrist ist jeweils der 31. März)
Der Elternverein kann jedoch in Ausnahmefällen auch bei Ablehnung einer Unterstützung durch den SSR für Wien eine Unterstützung beschließen. Der Antrag an den SSR bzw. zusätzlich die Begründung der Ablehnung durch den SSR sind in Kopie zu richten an: vorstand@ev-hltw13.at.