Versicherungen für Schüler

 
 

Unfall-Versicherung

Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen                                                                                                                 

in Österreich passieren jährlich 811.000 Unfälle, 73%  davon während der Freizeit. Leider  gehören sehr viele Kinder durch Fehleinschätzungen bei Spiel und Sport, aber auch im Straßenverkehr zu den Unfallopfern.
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist Ihr Kind gegen Schulunfälle (auf dem Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen) versichert. Ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es ein einmaliges Versehrtengeld, erst ab 50% eine Versehrtenrente. Diese Leistungen stellen nur eine Basisversorgung dar, Freizeitunfälle fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Erfahrungsgemäß passieren bei Schulveranstaltungen auch Unfälle, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt sind ( z.B. Bergrettung oder Hubschrauberbergung ).

Der Elternverein hat mit der UNIQA-Versicherung eine SCHÜLER-KOLLEKTIVUNFALLVERSICHERUNG für SCHUL- und FREIZEITUNFÄLLE für alle jene Schüler abgeschlossen, deren Eltern den Mitgliedsbeitrag für den Elternverein einbezahlt haben.

Deckungsumfang:
Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme am Schulunterricht und an Schulveranstaltungen (z.B. Wintersport-, Sommersportwochen, Projektwochen, Intensivsprachwochen, Exkursionen und Lehrausgänge) als auch Unfälle in der Freizeit und in den Ferien, rund um die Uhr und weltweit. Vereinbart gilt auch der Versicherungsschutz für die vorgeschriebene Praxistätigkeit innerhalb des Schuljahres und der Ferien inklusive Wegunfälle. Mitversichert ist das Risiko der Kinderlähmung, die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer- Meningoencephalitis und Lyme-Borreliose gem. Art 12 der AUVB 1999.

Versicherungssumme und Leistungen:
EUR     10.000.--     für Dauerinvalidität*),  Leistung bis EUR 40.000.-- **)  
EUR       2.000.--     für Tod durch Unfall   
EUR          500.--     für Unfallkosten
EUR      3 .000.--     für Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung                                                                                               
SOS Rückholung nach Unfall oder Krankheit bei Schulreisen aus dem Ausland                                                       

*) Leistung ab 1% Dauerinvalidität
**) Progressive Steigerung, ab 91 % Invalidität beträgt die Leistung EUR 40.000,-
Gültige Bedingungen: Klipp & Klar für die Unfallversicherung - Fassung 01/2005

Was, wann, wo und wie versichert ist, können Sie hier downloaden!

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Leopold SPINDLER unter Tel. Nr. 01 / 213 33 / 5015 oder 0699 / 10156891, per Fax 01 / 213 33 / 795015 oder per Email unter leopold.spindler@uniqa.at  gerne zur Verfügung.

 

Einbruchdiebstahl-Garderobekästen-Versicherung

Der Elternverein hat auch eine Einbruchdiebstahl-Garderobekästen-Versicherung für jene Schüler abgeschlossen, deren Erziehungsberechtigte den Mitgliedsbeitrag für den Elternverein einbezahlt haben und damit Mitglieder des Elternvereines sind.

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Das Schadensmeldeformular können Sie hier downloaden!